Antrag der Linksfraktion im Bundestag zu Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika
Hier der exakte Wortlaut der Antrages der Linksfraktion im Bundestag zu materieller Wiedergutmachung, welche nicht nur die Ernsthaftigkeit des deutschen Willens zur Übernahme besonderer Verantwortung im Verhältnis zu Namibia signalisiere, sonderns auch gleichbedeutend mit der historischen Anerkennung des Genozids wäre — O-Ton.
- Antrag zur Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika
- der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel, Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Michael Leutert, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE
- Drucksache 16/4649 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, 09.03.2007
- Hier eine Kopie des Original PDF-Dokumentes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Zwischen 1904 und 1908 verübten die Kolonialtruppen des deutschen Kaiserreichs im damaligen Deutsch-Südwestafrika an den Völkern der Herero und Nama einen Völkermord. Der Deutsche Bundestag erinnert an das Ausmaß des Verbrechens. Nach Schätzungen von Historikern könnten bis zu 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama dem Vernichtungsfeldzug der damaligen deutschen „Schutztruppe“ zum Opfer gefallen sein.
Völkermord verjährt nicht, weder rechtlich noch moralisch. Obgleich die Auswirkungen des deutschen Vernichtungsfeldzuges in der sozialen Wirklichkeit Namibias immer noch präsent sind, hat bis heute kein deutscher Staat die Bereitschaft signalisiert, Wiedergutmachung zu leisten. Leider ist auch die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Kaiserreichs ihrer historischen Verantwortung gegenüber den Nachfahren der Opfer des Völkermords nicht gerecht geworden.
Der Deutsche Bundestag bedauert es, dass sich politische Repräsentanten des Herero-Volkes aufgrund der bisherigen Verweigerungshaltung seitens der Bundesrepublik Deutschland gezwungen sahen, den juristischen Weg zu beschreiten. Eine Anerkennung des Völkermords und die politische Entscheidung der Bundesregierung auf Eröffnung eines Dialoges über materielle Wiedergutmachung würden die juristischen Auseinandersetzungen überflüssig machen.
Die Geschichte der Herero und Nama ist konstitutiver Teil der Geschichte Namibias. Der Deutsche Bundestag begrüßt es ausdrücklich, dass die namibische Nationalversammlung am 26. Oktober 2006 über alle ethnischen und parteipolischen Grenzen hinweg einstimmig einen Antrag angenommen hat, der den von deutschen Truppen verübten Völkermord anerkennt und die Forderungen der betroffenen Volksgruppen nach materieller Wiedergutmachung gegenüber dem deutschen Staat unterstützt. Die namibische Nationalversammlung hat in diesem Antrag die namibische Regierung aufgefordert, eine aktive Mittlerrolle bei der Einleitung von Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und den Vertretern der betroffenen Stämme einzunehmen. Der namibische Premierminister Nahas Angula hat während der parlamentarischen Debatte positiv auf diese Forderung Bezug genommen und den Antrag ebenfalls unterstützt.
Der Deutsche Bundestag greift den Appell des namibischen Parlaments auf. Die Wiedergutmachung gegenüber den betroffenen Völkern Namibias muss dabei von einem Bemühen um eine tiefere Verankerung der Kolonialgeschichte des deutschen Reiches im historischen Bewusstsein der deutschen Bevölkerung begleitet sein. Gerade vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl militärischer Interventionen auf dem afrikanischen Kontinent durch die ehemaligen Kolonialmächte, darunter Deutschland, befürwortet der Deutsche Bundestag die Sensibilisierung der öffentlichen Debatte für die koloniale Dimension der historischen Beziehungen zwischen Europa und Afrika.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- ihrer historischen Verantwortung gerecht zu werden und das Recht der Herero und Nama auf Wiedergutmachung wegen des in den Jahren 1904 bis 1908 von der deutschen Schutztruppe an diesen Volksgruppen verübten Völkermords anzuerkennen;
- die Bereitschaft gegenüber der namibischen Regierung zu erklären, in einen offenen Dialog ohne Vorbedingungen über Versöhnung und Wiedergutmachung unter Einbeziehung der betroffenen Volksgruppen einzutreten, wobei deutsche Unternehmen bzw. deren Rechtsnachfolger, die in Deutsch-Südwestafrika von Zwangsarbeit oder Enteignungen profitiert haben, angemessen an der Leistung etwaiger Entschädigungszahlungen zu beteiligen sind;
- die Gründung einer Stiftung in die Wege zu leiten, deren Zweck es ist, in Deutschland das historische Bewusstsein über die Kolonialpolitik im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika zu stärken, das Wissen über die kulturelle Vielfalt und nationale Identität Namibias zu vertiefen und den bilateralen Austausch insbesondere auf Ebene der Jugend- und Bildungsarbeit zwischen beiden Ländern zu intensivieren.
Berlin, den 7. März 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und FraktionBegründung
Die Kriegsführung der deutschen Kolonialtruppe in Deutsch-Südwestafrika in den Jahren 1904 bis 1907 erfüllt die heute geltenden Kriterien für Völkermord. Auch wenn die exakten Opferzahlen strittig sind, besteht am grundsätzlichen Motiv der Vernichtung keinerlei Zweifel. Nach der im Krieg gegen die Herero entscheidenden Schlacht am Waterberg vom 11./12. August 1904 flohen zehntausende Männer, Frauen und Kinder vor den deutschen Truppen in die Omaheke-Wüste. Das Sandfeld wurde daraufhin militärisch abgeriegelt, um die Herero darin verdursten zu lassen. Am 2. Oktober 1904 gab der verantwortliche General Lothar von Trotha den Vernichtungsbefehl aus: „Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit und ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf…“. Der damalige deutsche Generalstabschef Alfred von Schlieffen nannte den Krieg einen „Rassenkampf“ und billigte ausdrücklich die „Vernichtung oder vollständige Knechtung“ der Herero.
Unter dem Eindruck des Vernichtungsfeldzugs gegen die Herero erhoben sich die Nama, die die deutschen Truppen in einen jahrelangen Guerillakrieg verwickelten. Auch deren Widerstand wurde brutal und unter gezielter Inkaufnahme der Vernichtung auch von Frauen und Kindern niedergeschlagen.
Die Völker der Damara und San befanden sich zu keinem Zeitpunkt in einem erklärten Krieg gegen das Kaiserreich. Dennoch waren sie von der deutschen Kriegsführung ähnlich nachhaltig betroffen. Die Deutschen vermochten die Damara in der Regel nicht von den Herero zu unterscheiden. Die San wurden als „Buschmänner“ von den Kolonialherren wie Tiere gejagt.
Ausgangspunkt der Aufstände war die Erfahrung mit dem deutschen Kolonialismus. Weite Landstriche, die von den Einheimischen bewirtschaftet worden sind, wurden von den Kolonialbehörden durch Abschluss betrügerischer, auch militärisch erzwungener „Schutzverträge“ der jeweiligen Bevölkerung entzogen. Im Verlauf des Krieges forcierte die Regierung in Berlin die Enteignungen durch Methoden, die der Definition des Völkermords entsprechen.
Per kaiserliches Dekret vom 26. Dezember 1905, sowie durch die Bekanntmachungen vom 23. März 1906 und 8. Mai 1907 erklärte sie das Land der aufständischen Bevölkerungsgruppen zum Staatseigentum. Den traditionell von der Viehzucht lebenden Herero und den Nama wurde der Besitz von Pferden und Rindern verboten. Zehntausende Tiere wurden ohne Zahlung von Kompensationsleistungen geraubt. Damit wurden auch die ökonomischen Existenzgrundlagen der überlebenden Herero und Nama zerstört und ihre Gemeinschaften sozial entwurzelt. Die von den deutschen Kolonialisten durchgeführten Landenteignungen begründeten die extrem ungleiche Landverteilung im heutigen Ost-, Zentral- und Südnamibia. Sie wirken bis in die Gegenwart nach.
Viele der überlebenden Herero und Nama wurden als Gefangene unter menschenunwürdigen Bedingungen in so genannten Konzentrationslagern eingepfercht. Sie waren zur Verrichtung schwerer körperlicher Arbeit vor allem im Eisenbahnbau gezwungen. In dem berüchtigten Lager auf der Haifischinsel vor der Lüderitzbucht starb ein Großteil der Inhaftierten an den Folgen bewusst herbeigeführter Unterversorgung. Die Militärführung billigte überdies in den Lagern die Vergewaltigung von Herero- und Nama-Frauen durch deutsche Soldaten. Ergebnis waren zahlreiche ungewollte Schwangerschaften.
Erst mit der namibischen Unabhängigkeit waren die Nachfahren der Opfer in der Lage, gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des deutschen Kaiserreichs die offizielle Anerkennung des Völkermords einzufordern. Das Auswärtige Amt hat die von den Repräsentanten der Herero im Jahre 1990 entsprechend erhobenen Forderungen nach moralischer und finanzieller Wiedergutmachung zurückgewiesen und seitdem jeden Dialog verweigert. Auch während der Staatsbesuche in Namibia von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl im Jahr 1995 und von Bundespräsident Roman Herzog im Jahr 1998 fanden die Herero kein Gehör. Vor diesem Hintergrund reichte die Herero People’s Reparations Corporation unter Führung von Paramount-Chief Kuaima Riruako, sowie 199 individuelle Herero am 19. September 2001 auf rechtlicher Grundlage des Alien Tort Claims Act vor dem Bezirksgericht des Distrikts Columbia in den USA Klage gegen einzelne deutsche Unternehmen ein, die in Deutsch-Südwestafrika von der kolonialen Ausbeutung des Landes profitiert hatten. Bei den verklagten Firmen handelte es sich um die Deutsche Afrika-Linien als Nachfolgerin der Schifffahrtsgesellschaft Woermann-Linie, um die Terex als Nachfolgerin der in Deutsch-Südwestafrika führenden Bergbau- und Eisenbahngesellschaft von Orenstein-Koppel Co. und um die Deutsche Bank, die gemeinsam mit der später übernommenen Diskonto-Gesellschaft zwischen 1890 und 1915 das Bankwesen in der Kolonie kontrollierte. In einem separaten Verfahren vor dem US Federal Court in Washington wurde die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs auf Wiedergutmachung verklagt. Die Klagen blieben folgenlos.
Infolge des erfolgreichen innernamibischen Dialogs um die Forderung nach Wiedergutmachung schlossen sich 2006 auch die Repräsentanten der Nama und Damara den von den bis dahin vornehmlich von Herero vorgebrachten Ansprüchen an. Unter den verschiedenen Repräsentanten der Herero besteht heute Einigkeit, dass Wiedergutmachung nur in Form nachhaltig wirkender Projekte zur Entwicklung der angestammten Siedlungsgebiete erfolgen kann. Davon würden alle dort heute ansässigen Bewohner Namibias profitieren, einschließlich der Nachfahren deutscher Siedler.
Die Bereitschaft des deutschen Staates zu materieller Wiedergutmachung legt den Grundstein zu nachhaltiger Aussöhnung, da es den betroffenen Volksgruppen, als auch der Regierung in Windhoek die Ernsthaftigkeit des deutschen Willens zur Übernahme besonderer Verantwortung im Verhältnis zu Namibia signalisiert. Sie ist gleichbedeutend mit der historischen Anerkennung des Genozids.







Di, Jan 29, 2008
Dossier Die Linken, Genozid, Kommunismus, SWAPO