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Bundesdeutsch-namibischer Versöhnungsdialog in der Sackgasse

Fr, Mai 15, 2009

Dossier Die Linken, Genozid

Obwohl der Befund unten von Peter Schellschmidt zur Lage der Dinge zwischen Deutschland und den Hereros aus dem Jahre 2007 stammt, besitzt seine Analyse immer noch Gültigkeit, da sich die Situation in den letzten beiden Jahren fast überhaupt nicht verändert hat.
Und seine Zusammenfassung ist endlich mal eine Aussage aus dem linken Spektrum, die sich explizit dagegen verwahrt, den Holocaust und die Herero-Kriege auf eine Stufe zu stellen: 

Ja, die Schutztruppen haben 1904 im Namen des Deutschen Reiches im damaligen Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, Genozid am Volk der Herero begangen. Auch die Nama und Damara wurden nicht geschont. (Dennoch: Den Vergleich mit dem Holocaust halte ich für eine unzulässige Verharmlosung desselben.) Ja, vor dieser Verantwortung kann und darf niemand weglaufen. Dieser Verantwortung müssen wir Deutschen uns auch gegenüber dem heutigen Namibia stellen.

Ja, auf dieser Basis sollte der Dialog endlich weitergeführt werden. Und es wäre dementsprechend auch eine Aufgabe dieses Dialogs, vor allem die Hereros, aber auch die Namas — und die deutschsprachigen Namibier — über das Dritte Reich und den Holocaust aufzuklären. Und vielleicht in Deutschland selbst auch die Debatte darüber anzustoßen, wo die Grenze zwischen Kolonialismus und Faschismus verläuft. 
Es darf nicht weiterhin Vulgär-Marxisten überlassen bleiben,  den Hereros zu suggieren, die Vorkommnisse in der Omaheke-Wüste stünden auf der gleichen Ebene wie die in Ausschwitz und Dachau. Das ist nicht nur eine Verharmlosung des Holocausts, das macht auch in Namibia selbst die Versöhnung zwischen Deutschen und Hereros unmöglich.   
Die Diskussion um eine angemessene Wiedergutmachung der Deutschen gegenüber den Herero, Nama und Damara in Namibia für den vom Deutschen Reich zu verantwortenden Völkermord im Jahr 1904 ist komplizierter, als sie nach Rolf-Henning Hintzes Bericht und Kommentar (‘afrika süd’ 4/2007) und auch nach dem Entschließungsantrag der Fraktion “Die Linke” im Bundestag vom 13. Juni erscheinen mag. Zunächst zu den übereinstimmenden Bewertungen:

Ja, die Schutztruppen haben 1904 im Namen des Deutschen Reiches im damaligen Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, Genozid am Volk der Herero begangen. Auch die Nama und Damara wurden nicht geschont. (Dennoch: Den Vergleich mit dem Holocaust halte ich für eine unzulässige Verharmlosung desselben.)

Ja, vor dieser Verantwortung kann und darf niemand weglaufen. Dieser Verantwortung müssen wir Deutschen uns auch gegenüber dem heutigen Namibia stellen. Der Hinweis auf die ungewöhnlich hohen deutschen Leistungen für die bilaterale Entwicklungshilfe reicht dafür nicht aus. Es ist offenkundig, dass von diesen Leistungen überproportional die Ovambo in Norden des Landes profitieren, die an dem damaligen Konflikt nicht beteiligt waren.

Und nochmals ja: Der offene und faire Versöhnungsdialog, von der BMZ-Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei ihrem Besuch in Namibia 2004 angeboten, ist lange überfällig und steht immer noch aus. Die angebotenen Sondermittel erleichtern einen solchen Dialog, können ihn aber nicht ersetzen.

Ein Großteil der Probleme liegt in der Fragestellung, wer mit wem über was reden muss, damit ein solcher Dialog in Gang gesetzt werden kann.

Mit wem: Hintze schlägt vor, auf namibischer Seite mit “den anerkannten Vertretern der Betroffenen unter Beteiligung der namibischen Regierung” zu reden. Dagegen kann in dieser Form niemand etwas haben. Nur. Wer sind diese “anerkannten Vertreter” der in der Hauptsache betroffenen Herero? Antwort: Es gibt sie nicht.

Riruakos Alleinvertretungsanspruch

Die Herero haben in ihrer Geschichte immer eine Vielzahl traditioneller Chiefs gehabt, die untereinander gleichberechtigt und keiner internen Hierarchie unterworfen waren. Erst im Krieg gegen das koloniale Deutsche Reich einigten sich die Chiefs unter diesem enormen äußeren Druck auf einen (Kriegs-)Führer: Samuel Maharero. Als der 1904 durch die Kalahari in das heutige Botswana geflohen war, die Deutschen auf ihn ein Kopfgeld ausgesetzt und damit seine Rückkehr unmöglich gemacht hatten, einigten sich die im Land verbliebenen Chiefs darauf, bis zur Rückkehr der legitimierten Führer nur “Regenten” einzusetzen. Der erste war Hosea Kutako, einer der fähigsten Mitarbeiter Mahareros. Ihm folgte Clemens Kapuuo, der 1978 unter ungeklärten Umständen ermordet wurde. Er war der erste Herero-Regent, der sich auf das damals von Südafrika beherrschte (partei-)politische Terrain begab. Er engagierte sich (und damit die Herero) in der “Turnhallenallianz” (DTA), mit der Südafrika und verbundene Kräfte in South-West” eine Machtübernahme der Swapo verhindern wollten.

Nach der Ermordung von Kapuuo wurde Kuaima Riruako als Regent eingesetzt und von der südafrikanischen Verwaltung bestätigt (und bezahlt). Die Südafrikaner haben sich aber stets geweigert, ‘Paramount Chiefs’ zu ernennen, sie sprachen lieber von “Headmen”. Auf diesen Vorgang bezieht R.H. Hintze seine Position, dass Riruako der “anerkannte Vertreter” der Herero sei, also die Gespräche mit ihm zu führen seien.

Dabei übersieht er zwei wichtige Faktoren: Riruako stammt (wie auch Kutako und Kapuuo) nicht aus einem der traditionellen “Königshäuser” ‘(Royal Houses’), was auf die Vorläufigkeit und Begrenztheit seiner Funktion hinweist. Bei der ersten Wahl eines (Interims-)Regenten bestand offenbar unter den Chiefs Übereinstimmung, dass mit dem Erreichen von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zunächst ein direkter Nachfahre aus dem Royal House Tjamuaha/Maharero das Amt des Herero-Führers (‘Paramount Chief’) übernehmen sollte.

Der zweite Faktor ist aber weitaus gewichtiger: Riruako genießt keinesfalls das ungeteilte Vertrauen der Herero. Sowohl die Legitimität seiner Funktion als auch seine Amtsführung sind außerordentlich umstritten. Zur Legitimität: Er wird als Herero-Führer von (Apartheid-)Südafrikas Gnaden kritisiert und er verweigerte sich einer Führungsdebatte nach der Unabhängigkeit. Zudem ist er Vorsitzender einer politischen Partei (Nudo), Abgeordneter in der Nationalversammlung, und gleichzeitig will er als traditioneller Chief und Führer der Herero angesehen und behandelt werden. Diese Gleichzeitigkeit ist – aus guten Gründen – durch die Verfassung des unabhängigen Namibia ausgeschlossen worden. Riruako ist aber zu keinem Amtsverzicht bereit.

Die erste Regierung Namibias setzte eine Kommission unter Leitung des angesehenen Anwalts (und späteren ersten Ombudsmann Namibias), Fanuel Kozunguizi, ein, die 1991 Vorschläge über Rolle und Status von traditionellen Häuptlingen machte sowie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegte. Unter anderem bot sie Riruako an, ihn in den Status eines traditionellen Chiefs zu erheben (obwohl er keines “königlichen” Blutes war), den anderen Chiefs gleichberechtigt, aber nicht übergeordnet. Riruako lehnte dies ab, worauf ihm die Regierung die offizielle Anerkennung gemäß dem ‘Traditional Authorities Act’ verweigerte. Dieser Zustand gilt bis heute.

Zur Amtsführung: Riruako reklamiert für sich eine Art “Alleinvertretungsanspruch” (nicht nur) in Sachen Reparationsforderung gegenüber Deutschland. In der Tat war er es, der den anhängigen Prozess vor einem US-Gericht gegen die Bundesrepublik angestrengt hat. Nicht die Forderung nach Wiedergutmachung an sich ist unter Hereros umstritten, wohl aber der Weg (Dialog oder Klage?) und, noch wichtiger, der Inhalt: Wie soll diese Wiedergutmachung aussehen?

Der umstrittene Anspruch Riruakos führte 2004 zu der Gründung des ‘Ovaherero/Ovambanderu Council for Dialogue on 1904 Genocide’ (OCD-1904). In ihm sind die Chiefs und Gruppen versammelt, die Riruako und seinen Kurs kritisch gegenüber stehen, den turnusmäßigen Vorsitz führt gegenwärtig Chief Alphons Mahareru, Nachfahre des damaligen Herero-Chiefs. Diese Gruppierung steht nicht hinter der Klage und ist am weitesten fortgeschritten in der Debatte, wie tätige Wiedergutmachung praktisch aussehen könnte.

Damit sind wir bei dem Problem, über was beim Dialog geredet werden soll: Wenn es nach Riruako gehen würde, dann vor allem über Geld. Und zwar über Geld, das die Bundesregierung möglichst direkt an die Betroffenen auszahlt. Eine schlicht unerfüllbare Forderung, aus sachlichen wie aus prozeduralen Gründen. Auch R.-H. Hintze ist der richtigen Auffassung, dass dies nicht an der gewählten namibischen Regierung vorbei gemacht werden kann.

Zur Frage, wie die Forderung nach Wiedergutmachung mit sinnvollem (und realistischem) Inhalt gefüllt werden könne, hat es zwei verschiedene Herero-Komitees gegeben, die sich aber trotz mehrfacher Versuche unmittelbar vordem Gedenken an 1904 und dem Besuch der BMZ-Ministerin 2004 nicht auf gemeinsame Positionen einigen konnten. Den Herero mehr Zeit für weitere Debatten untereinander zu geben, war einer der Gründe, warum die Ministerin damals den Versöhnungsdialog vorschlug.

Danach ist nahezu alles schief gelaufen, auf deutscher noch mehr als auf namibischer Seite: Der “Versöhnungsdialog” erschöpfte sich darin, dass die Ministerin auf einer öffentlichen Veranstaltung in Deutschland die Bereitstellung von Sondermitteln in Höhe von 20 Mio. Euro über mehrere Jahre ankündigte, die in besonderem Maße den von Genozid betroffenen Bevölkerungsgruppen zugute kommen sollten. Darüber war aber vorher weder mit der namibischen Regierung noch mit den Betroffenen geredet worden. Prompt verweigerte Präsident Pohamba bei seinem kurz danach stattfindenden Staatsbesuch in Berlin die Unterschrift unter ein vorbereitetes entsprechendes Abkommen.

Wenig hilfreicher Kompromiss

Inzwischen haben sich die beiden Regierungen zu einem, wie ich finde, völlig ungeeigneten, jedenfalls aber nicht hilfreichen Kompromiss zusammen gerauft: Die Mittel werden auf deutscher Seite ausgerechnet von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet, die bislang nicht als Durchführungsorganisation für politisch sensible Projekte hervorgetreten ist, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Auf der namibischen Seite ist dies die ‘National Planning Commission’ (NPC), die auch für die normale bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist, von der insbesondere Herero und Nama sich vernachlässigt fühlen.

Dies erfuhren die verblüfften Betroffenen, ob Riruako-Anhänger oder -gegner, aus Zeitungsanzeigen, in denen KfW und NPC gemeinsam nach professionellen Consultants für die Umsetzung von Projekten aus diesem Fond suchten. Mit den Betroffenen hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine Seite geredet. Es gehört nicht viel Phantasie zu der sicheren Erwartung, dass dies von den Herero, Nama und Damara nicht als die von ihnen geforderte Wiedergutmachung empfunden werden wird. Damit scheint ein vielversprechender Ansatz verpufft und vielleicht sogar ein großer Geldbetrag – im Sinne des angestrebten Effekts – verpulvert. Ein Dialog sieht jedenfalls anders aus.

Unbeachtete Alternativen

Hätte es denn Alternativen gegeben? Es hätte. Über sie ist 2004 auch geredet worden, der deutschen Seite sind entsprechende Vorschläge bekannt. Ich kann nicht nachvollziehen, ob sie jemals ernsthaft geprüft und warum sie nicht aufgegriffen wurden. Ich hielt (und halte) sie für einen gangbaren Weg.

Wie bereits erwähnt, hatten sich in der Vorbereitung auf das Gedenkjahr 2004 zwei unterschiedliche Komitees gebildet, deren vorrangige Aufgabe die Planung der Gedenkveranstaltungen war. Eines war von Riruako beauftragt, das andere von den Chiefs, die später den OCD-1904 gründeten. Dem letzteren standen zwei lutherische Bischöfe, Dr. Zephania Kameeta (ELCIN) und Reinhard Keding (DELK), vor, was ihm den Namen Bischofskomitee eintrug, obwohl natürlich keinesfalls nur Kirchenvertreter diesem Gremium angehörten. Dieses Komitee bezog von Beginn an bewusst deutschsprachige Namibier in die Vorbereitung ein.

Dieses Komitee ging aber letztlich weit über die Gestaltung der Gedenkveranstaltungen hinaus. Nach der berühmt gewordenen Rede der Ministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (in den Augen des Komitees “ein wichtiger und viel erwarteter politischer Durchbruch”) unterbreitete es einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung der Wiedergutmachung:

“Die Entschuldigung hat die Tür für eine neue Form von Dialog geöffnet, der in Hinsicht auf Versöhnung und Entwicklung zu konkreten Ergebnissen führen könnte. Dieser Dialog kann nun in einer Atmosphäre des gutem Willens und innerhalb eines Rahmens von Versöhnung und Heilung stattfinden. In diesem Sinne können die 1904-Gedenkinitiativen auf neuer Grundlage fortfahren und sollten nicht aufgeschoben werden. Um dem vorgeschlagenen Dialog und Heilungsprozess eine Struktur zu geben, wird vorgeschlagen, dass ein ‘Namibisch-Deutsches Institut für Versöhnung und Entwicklung’ gegründet wird.”

Dieses Institut sollte naturgemäß in Namibia angesiedelt werden (“owned by Namibians”), seine Arbeit sollte die besonderen Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungsgruppen widerspiegeln, politisch und institutionell unabhängig sein, und es ist wichtig, dass dieses Forum oder Institut und sein Programm sich eindeutig und qualitativ von vergangener Entwicklungshilfe unterscheiden sollte; es sollte etwas Neues sein, dass sichtbar und symbolisch Versöhnung zwischen Deutschland und Namibia fördert, indem es die Bedürfnisse und Wünsche jener Menschen berücksichtigt, die einer Heilung der Wunden der Vergangenheit bedürfen.”

Nach dem Projektvorschlag sollten dem Aufsichtsgremium Vertreter der Kirchen, von kulturellen Gruppen, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors sowie der namibischen und der deutschen Regierung angehören.

Ergebnis: siehe oben; von Dialog, jedenfalls auf der offiziellen Ebene, keine Spur. Angesichts dieser traurigen Lage gewinnen private Initiativen auf beiden Seiten an Gewicht, vielleicht bewegen sich in ihrem Schlepptau ja auch die offiziellen Stellen.

Von-Trotha-Besuch: Annäherung zum Dialog

2004 luden Nachkommen des damaligen militärischen Kommandeurs der deutschen Schutztruppen, General Lothar von Trotha, Autor des Vernichtungsbefehls gegenüber den Herero, den direkten Nachkommen des damaligen Herero-Chiefs Samual Maharero, Chief Alphons Mahahero, und einige Begleiter nach Deutschland ein. Die deutschen Gastgeber, natürlich an den Vorgängen nur insoweit “beteiligt”, als sie den gleichen Familiennamen tragen, stellten sich der selbst so empfundenen historischen Verantwortung, suchten das Gespräch und Versöhnung. Und die namibischen Gäste ließen sich auf dieses Gespräch ein.

Es blieb nicht bei dieser einen Begegnung: Die Chiefs der in der OCD-1904 zusammengeschlossenen Herero-Gruppen luden eine Delegation der Von-Trotha-Familie zur Teilnahme an den Genozid-Gedenkfeiern in Omaruru und Okahandja im Oktober 2007 ein. Und der Gegenbesuch fand statt mit vielen Gesprächen, die im gleichen Geiste weiter geführt wurden. Am Gedenkmarsch in Omaruru nahmen 10 von Trothas auf ausdrückliche Aufforderung als Teil der Herero-Gruppe teil!

Riruako war zu diesen Veranstaltungen eingeladen, blieb ihnen aber fern. Stattdessen warnte er über das Radio, dass den von Trothas während ihres Besuchs etwas zustoßen könne und sie besser ihre eigenen Leibwächter mitbringen sollten. Diese kaum verhallte Drohung führte zu öffentlichen Distanzierungen auf namibischer Seite, selbst Riruakos Anhänger sahen sich zu gequälter Erklärungsversuchen genötigt: Er habe keinesfalls mit Gewalt gedroht, sondern nur davor gewarnt, dass die Vorfahren sich möglicherweise rächen könnten. Darüber lächelt man auch in Namibia.

Aber der ernste Hintergrund bleibt die Zerstrittenheit innerhalb des Herero-Lagers, die Gespräche auch für die deutsche Seite alles andere als leicht macht. Und sie wird jetzt auch stärker in die Öffentlichkeit getragen.

Nach weiteren Drohungen mit Demonstrationen musste eine Veranstaltung in Okahandja auf Rat der Polizei verlegt werden: Chief Alphons Maharero brach seine sonst geübte öffentliche Zurückhaltung nach dem Von-Trotha-Besuch mit folgenden Worten (ohne den Namen Riruako zu nennen): “So eine Person, die auch Mitglied des Parlaments ist, sollte der gesamten Nation wie auch der Regierungspolitik nationaler Versöhnung dienen, statt Menschen von dem Ort zu verjagen, der von Herero-Rednern genutzt wird.” Und unter deutlichem Hinweis auf Riruakos Doppelfunktion als Parteipolitiker und traditioneller Chief fragte Maharero: “Gibt es etwa zwei verschiedene Regierungen in Namibia?”

Trotz dieser Begleitmusik war der private Von-Trotha-Besuch insgesamt von den Bemühungen um wechselseitige Verständigung und Respekt gekennzeichnet. Dies prägte auch die insgesamt sehr freundliche Medienberichterstattung. Sicher noch kein Versöhnungsdialog im angestrebten Sinne, aber er wies in die richtige Richtung und hatte in jedem Fall mehr Dialogcharakter als alles, was bislang auf den offiziellen Ebenen gelaufen ist.

  • Der Autor lebt in Namibia und war bis März 2007 Leiter des Medienprojektes für das Südliche Afrika der Friedrich-Ebert-Stiftung in Windhoek.
  • Dass die issa noch im Rennen ist — und es “afrika süd”, dieses linke Klatschblatt … ;-) … noch gibt — ist den zahlreichen und großzügigen Spenden der Leser zu verdanken, die wesentlich geholfen haben, den Betrieb aufrecht zu erhalten, Liquiditätsengpässe zu überwinden und weiterhin eine Zeitschrift herauszubringen, die nach “reinen Marktgesetzen” kaum überlebensfähig wäre. Deshalb bittet die Redaktion von “afrika süd” um Unterstützung und setzt auf eine solidarische Leserschaft, damit ihre Arbeit fortgesetzt und verbessert werden kann. ”afrika süd” erscheint mit 6 Heften im Jahr, das Jahresabonnement kostet Euro 35,-
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