Deutschsprachige Namibier sind bewiesenermaßen lernfähig
Die Bewältigung des Herero-Krieges von 1904 sei Sache beider namibischen Gruppen, der Herero und auch der Deutschsprachigen. Beide würden die Verantwortung für die Gestaltung einer freien Gesellschaft in einer friedlichen Zukunft tragen, so Hans-Erik Staby, einer der prominentesten deutschsprachigen Namibier im Jahre 2003.
Staby wurde 1935 in Otjimbingwe geboren, qualifizierte sich 1959 in Kapstadt zum Architekten, studierte weiter in Berlin, wurde 1971 zum Senior-Partner der Firma Stauch & Partner. Er war Mitglied es namibischen Parlamentes für die DTA von 1990 bis 1997. Er war auch Mitlgled des Verfassungsgebenden Versammlung. Es ist u.a. Vorsitzender des “Namibia Institute for Democracy (NID)” und der Namibian-German Foundation.
- Einige Gedanken zu dem Hererokrieg 1904-07 und seinen Folgen
- Hans-Erik Staby im Meinungsforum des Goethe-Zentrums Windhoek, Juni 2003
Am 21 März 1990 ist die ehemalige deutsche Kolonie „Südwest-Afrika“ und Südafrikanisches Mandatsgebiet die selbständige Republik Namibia geworden. Sowohl Herero- als auch die Nachfahren der deutschen Kolonialisten gehören seitdem gleichberechtigt zu den Bürgern des Landes. Kolonialunrecht ist nicht nur auf die knapp dreißig Jahre deutscher Kolonialherrschaft in Namibia beschränkt, sondern fand auch in den Jahren zwischen der Beendigung der deutschen Herrschaft und der Selbständigkeit des Landes statt, ein etwa doppelt so langer Zeitabschnitt. Die heute im unabhängigen Namibia lebenden Nachkommen der Herero sowie die der deutschen Kolonialisten, gehören zu den Opfer und Tätern. Die Bewältigung des Herero-Krieges von 1904 [sofern Kriege und Geschichte überhaupt zu „bewältigen“ sind] ist Sache beider namibischen Gruppen, der Herero und auch der Deutschsprachigen. Beide sind nolens volens vom Schicksal in diesen Prozeß eingebunden. Beide tragen Verantwortung für die Gestaltung einer freien Gesellschaft in einer friedlichen Zukunft. Äußerungen von politischen und gewerkschaftlichen Führungspersönlichkeiten die der heutigen Generation der namibischen Deutschsprechenden eine Kollektivschuld aufladen möchten, überschatten die Absichten der besonnenen und verantwortungsbewußten Herero und verzerren die Diskussion um Versöhnung und Wiedergutmachung. Die Haltung der Bundesrepublik Deutschland, die eine Entschuldung abzulehnen und nicht in der Lage scheint , Reparationszahlungen einer einzelnen Bevölkerungsgruppe Namibias anzubieten, erschwert ebenso die Lösung des Problems.
Weder die einseitige Leistung in der Form einer Entschuldigung noch eines Schuldbekenntnisses durch die hiesigen Deutschsprachigen und übrigens auch nicht eine einmalige Reparationszahlung durch die Bundesrepublik können die geforderte und für die namibische Gesellschaft im Ganzen so außerordentlich notwendige „Bewältigung“ der Geschichte entscheidend fördern. Vor dem Hintergrund der bislang für die Herero erfolglosen Bemühungen um Reparationen müßte es auch klar sein, dass gutgemeint verbale Schuldbekenntnisse und Versöhnungserklärungen alleine kaum etwas bedeuten. Taten sind heute gefordert, nicht schöne Worte und Beteuerungen um die gemeinsame Zukunft zu “bewältigen”. Daher ist es viel wichtiger, dass von allen Betroffenen aktiv eine “Gegenleistung” zu den Ereignissen der Vergangenheit – einschließlich der Apartheidsjahre – in der Form einer Wiedergutmachung geleistet wird. Wiedergutmachung kann übrigens in unserem Fall nicht ausschließlich materieller Art sein. Auch kann sie nicht auf einen einmaliger Akt beschränkt bleiben, ebensowenig wie eine verbale Entschuldigung dauerhafte positive Nachwirkung bewirken kann. Die Alternative ist eine langfristig wirksame Wiedergutmachung im Sinne der Entschuldung, (nicht zu verwechseln mit Entschuldigung) die nur dann verwirklicht werden kann, wenn beide Seiten, sowie die Deutschsprachigen als auch die betroffenen Herero, in verstärktem Masse aufeinander zugehen, mit dem Ziel, einander vorbehaltlos als gleichwertige namibische Bürger zu akzeptieren, verschworen zu einem kontinuierlichen Prozeß der Verständigung und Versöhnung. Schließlich ist es im Interesse aller Angehörigen beider Gruppen, in Frieden miteinander zu leben. Dieses Ziel ist gewiß nicht einfach zu erreichen, Resultate kommen nicht von heut auf morgen zustande, aber es bedarf weder eines Schuldbekenntnisses noch einer Entschuldigung, gewiß nicht für jene negativen Dinge, die vor gut hundert Jahren in erster Linie durch das Deutsche Reich angerichtet worden sind. Die gemeinsame Schicksal beider Gruppen als Opfer und Täter zugleich, zustande gekommen durch den Krieg, ist die gemeinsame Motivierung zu einem Ausgleich.
Niemand kann behaupten, dass die Entschuldigung von Prof. Tötemeyer anläßlich des Hererotages vor zehn Jahren [1993] – so gut er es auch gemeint haben mag– bislang mehr als lediglich kurzfristige Beachtung gefunden hat. Die Äußerungen von Prof. Tötemeyer konnten dem zugegebenermaßen zögerlichen Versöhnungsprozeß kaum erkennbaren Impulse verleihen. Im täglichen Zusammenleben der Deutschsprachigen und Hereros hat das Bekenntnis jedenfalls keine nachhaltige Wirkung gezeigt. Wenn überhaupt ein Schuldbekenntnis von Bedeutung sein könnte, dann eines der Bundesrepublik, ausgesprochen im Namen des deutschen Volkes. Es müßte von Berlin ausgesprochen, nicht von der heutigen Generation der deutschsprachigen Namibier, die zum größten Teil aus loyalen namibischen Bürgern besteht, die schon längere Zeit nicht mehr dem deutschen Staat zugerechnet werden können und die sich eo ipso hierzulande um Versöhnung bemühen.
In dem Wissen, dass sie an erster Stelle namibische Bürger und nicht Bundesbürger sind, wehrt sich nicht nur die heutige Generation dieser Gruppe mehrheitlich dagegen als Mittäter der Reichsdeutschen Kolonialpolitik oder als Mitschuldige am Hererokrieg direkt oder auch nur zwischen den Zeilen dargestellt zu werden. Laut Gesine Krüger [Gesine Krüger: Kriegsbewältigung und Geschichtsbewußtsein, Göttingen 1999] prägte und prägt das Geschichtsverständnis der deutschsprachigen Namibier bis in die Schulbücher und öffentlichen Selbstdarstellungen, die Unfähigkeit, diese Schuld anzuerkennen. Folgerichtig wären die deutschsprachigen Namibier demnach auch nicht in der Lage, ein Schuldbekenntnis oder eine Entschuldigung anzubieten. Beide Feststellungen sind offensichtlich falsch. Die deutschsprachigen Namibier trifft ohne Zweifel keine Schuld an dem Krieg und seinen direkten Folgen. Ein ehrliches Schuldbekenntnis kann so oder so nur von dem ausgesprochen werden, der sich einer Schuld bewußt ist! Doch sind die deutschsprachigen Namibier nicht samt und sonders starrsinnig und uneinsichtig. Sie sind bewiesenermaßen lernfähig. Sie wollen sich auch nicht um ihre Verantwortung drücken. Sie wirken auch deshalb verantwortungsbewußt mit an der Gestaltung einer Zukunft, die hoffentlich besser sein wird als die von Kolonialismus und Apartheid geprägte Vergangenheit. Die logische Konsequenz ihrer Ablehnung der Verantwortung für das ehemalige koloniale Unrecht wäre allerdings ein verstärkter Einsatz gegenüber der Bundesrepublik für die Bedürfnisse ihrer Herero-Landsleute.
Es sollten bei den Überlegungen zur Geschichtsklärung auch andere Ansichten als lediglich die der Deutschsprachigen berücksichtigt werden. Viele Herero sehen dieses Problem nämlich aus einer ganz anderen, ureigenen Perspektive. Ihr Geschichtsverständnis wird geprägt von einem religiös-magischem Weltbild, von der engen Einbindung ihrer Ahnen in die irdische Gemeinschaft. Man kann laut Werner Wienecke “die Geschichte der Herero nicht allein aufgrund von historischen Fakten verstehen … sondern man muß auch die religiösen-metaphysischen (Hinter)Gründe … kennen“. Und weiter “Für das Verständnis der Geschichte und Überlieferung der Herero ist … von entscheidender Bedeutung, dass das, was für uns “Vergangenheit”’ ist, für sie so lange “Gegenwart ist und bleibt” wie man noch Namen der Personen kennt, die damals gelebt haben und aktiv waren.“ [Werner A. Wienecke: Befreiungskampf der Herero, Swakopmund 2003] Daher hat ihr Befreiungskampf von 1904-07 bis zum heutigen Tag nichts an Aktualität eingebüßt und “sind sie auch verpflichtet, den noch nicht „bewältigten Krieg (ovita) endgültig zu Ende zu bringen.”
Berücksichtigt man die intime Verbundenheit der Herero mit ihren Ahnen, so bekommt man ein größeres Verständnis für ihre Bemühungen, Ordnung zu bringen in die durch den Krieg verursachte Unordnung in ihrem Volk (einschließlich ihrer Ahnen). Laut Wienecke ist die Mehrzahl der Herero fortlaufend bemüht, mit ihren Vorfahren ins Reine zu kommen, die historische Belastung des verlorenen Krieges abzutragen, das Verhältnis zwischen Lebenden und Toten wieder ins Lot zu bringen, denn „erst dann kann es Versöhnung geben und ein neues Zusammenleben von Deutschen und Herero“ [Werner A. Wienecke: Befreiungskampf der Herero, Swakopmund 2003]. Mir scheint, dass die viele deutschsprachigen Namibier, obwohl schon seit mehreren Generationen im Lande, mit einigen wenigen löblichen Ausnahmen, lediglich oberflächlich mit der Kultur ihrer Landsleute vertraut sind, (die Bürger der Bundesrepublik erst recht nicht). Sie sollten in Folge dieser Erkenntnis und einem aus der konfliktreichen, aber gemeinsamen Geschichte erwachsenen Gefühl der Betroffenheit ihr Gespräch mit Vertretern der Herero auf jeder denkbaren Ebene suchen und fortführen, immer mit dem Ziel, einen Ausgleich zu suchen und Wiedergutmachung zu fördern, um zusammen mit ihnen als namibische Landsleute eine gemeinsame, friedliche Zukunft zu gestalten. Gleiches trifft natürlich mutatis muntandis auf die Herero zu. Bekanntlich wäscht eine Hand die andere.
Wenn auch die Grundhaltung zu Fragen des Krieges und seinen Folgen bei den deutschsprachigen Namibiern einerseits und den Herero andererseits unterschiedlich sein sollte, so bleibt doch immer wieder die Einsicht, dass die Bemühungen um ein neues Zusammenleben von beiden Gruppen gemeinschaftlich fortgeführt werden müssen. Dabei ist es Sache der Herero, sich mit ihren Ahnen zu arrangieren, der deutschsprachigen Namibier sich um Verständnis zu bemühen und in der Frage der Konfliktlösung bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vorstellig zu werden. Wie jedoch die Bundesrepublik, die EKD und andere betroffene Organisationen letztendlich diesem Fragenkomplex begegnen, wie also die Bundesbürger die Kolonialgeschichte und ihre Kriege zu “bewältigen” gedenken, ist ihre Aufgabe, nicht unsere.
Im Zusammenhang mit Versöhnung muß schließlich auch bemerkt werden, dass dieser Begriff in der Politik über Jahre fortlaufend, ja fast zielstrebig mißbraucht wird, weil dahinter bewußt oder unbewußt die Forderung steht, dass der „Schuldige“ sich kritiklos den Herrschenden zu unterwerfen habe. Das gilt im Übrigen auch für die Problematik der Landreform, mit der so viele Politiker Schindluder treiben. Versöhnung, Verständigung und Entschuldung sollten deswegen nicht primär Sache der Politiker sein, sondern den hiesigen Kirchen und zivilgesellschaftlichern Organisationen und auch jedem einzelnen Bürger überlassen bleiben. Für die NaDS (und nicht nur für sie) bedeutet dies, dass ihre Bemühungen um Verständigung und Versöhnung bislang unzureichend waren, dass sie sich aber verstärkt für diese Ziele einsetzen sollte, in der Erkenntnis, dass es primär nicht um Schuld und Sühne geht. Es geht auch nicht um hinreißende Beteuerungen oder verbale Kraftakte, sondern um konkretes Handeln, die Zukunft zu gestalten.
Literaturangaben:
Gesine Krüger: Kriegsbewältigung und Geschichtsbewußtsein, Göttingen 1999
Werner A. Wienecke: Befreiungskampf der Herero, Swakopmund 2003







Sa, Jan 19, 2008
Dossier Genozid, Südwester